Unter Auftraggeber-Informationsanforderungen (kurz: AIA, seit 2024 auch Austausch-Informationsanforderungen genannt), wird in der BIM-Arbeitsweise die Summe aller inhaltlichen, strukturellen, technischen und prozessualen Festlegungen verstanden, die ein Bauherr von seinen Auftragnehmern einfordert. Stichwort "Zieldefinition"!
AIAs bilden die inhaltliche Grundlage eines BIM-Abwicklungsplans und werden häufig auch als "BIM-Lastenheft" bezeichnet. Sie klären die Frage "Wer liefert wann welche Information in welcher Tiefe?"
Wenn es Auftraggebern ausschließlich um die Spezifikation der im Gebäudebetrieb relevanten Daten geht, spricht man von Betriebsinformationsanforderungen (kurz BIA).
Zum besseren Verständnis, wie AIA aufgebaut sind und wie sie mit anderen Richtlinien und Regelwerken der BIM-Arbeitsweise in Verbindung stehen, wird der Kurs Richtlinien und Regelwerke empfohlen.

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